FAQ
Welches Anliegen möchten sie klären?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Vorsorgereglement und dessen Umsetzung.
Ja, das Ausfüllen und Retournieren des Eintrittsfragebogens gehört zu den Eintrittsformalitäten der Pensionskasse und ist nicht freiwillig.
Sie sind verpflichtet, bei Aufnahme in der Pensionskasse der Elektro-Material AG alle Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen einzubringen.
Sie erhalten gegen Ende des ersten Anstellungsmonats in der Firma Elektro-Material AG von uns ein Einzahlungsschein, den Sie Ihrer früheren Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung für die Überweisung senden müssen.
Auch dieser Teil der Freizügigkeitsleistung wird dem Altersguthaben gutgeschrieben.
Sobald Sie die Freizügigkeitsleistung Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung an die Pensionskasse, der Elektro-Material AG übertragen haben, können wir prüfen, ob eine Vorsorgelücke besteht. Eine allfällige Lücke können Sie mit persönlichen Einkäufen freiwillig schliessen. Informationen dazu finden Sie unter «Einkauf».
Nein. Die Änderung erfolgt einmal jährlich auf den 1. Januar.
Das entsprechende Formular muss bis zum 30. November – für eine Anpassung per 1. Januar – bei der Pensionskasse eingereicht werden.
Zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum in der Schweiz können Sie bis zum Alter 50 Ihr gesamtes Geld in der Pensionskasse beziehen. Es gilt jedoch ein Mindestbetrag von CHF 20'000. Wenn Sie älter sind als 50 Jahre, können Sie grundsätzlich den höheren der beiden nachfolgenden Beträge beziehen: Altersguthaben im 50. Altersjahr oder die Hälfte des im Zeitpunkt des Vorbezugs vorhandenen Guthabens.
Wenn Sie sich vorzeitig (vor AHV-Referenzalter) pensionieren lassen, können Sie eine Ersatzrente (sogenannte Überbrückungsrente) bei der PK-EM beantragen. Diese Überbrückungsrente dient zur Überbrückung, bis Sie die AHV-Rente von der 1. Säule erhalten. Bis zur AHV-Referenzalter erhalten Sie monatlich eine Altersrente und eine Überbrückungsrente von der PK-EM. Die Überbrückungsrente wird von Ihnen und vom Arbeitgeber finanziert. Um Ihren Teil zu finanzieren, wird Ihre lebenslängliche Altersrente dementsprechend gekürzt.
Für Frauen und Männer gilt seit dem 1.1.2024 das Referenzalter von 65 Jahren.
Ja. Der erste Teilbezug muss mindestens 20% der Altersleistung betragen. Bei einer Pensionierung in Teilschritten ist der Teilbezug des Alterskapitals in maximal drei Schritte möglich.