Alles für Rentner

Informationen für Rentner

Hier finden Sie Informationen über verschiedene Vorsorgesituationen.

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Informationen zum Bezug der Altersrenten

Auskunfts- und Meldepflicht

Änderung Wohn- oder Zahladresse

Adress- und Kontoänderungen

Bitte teilen Sie uns Ihre Adress- und Kontoänderungen rechtzeitig mit. Nur so können wir gewährleisten, dass Ihre Rentenleistungen pünktlich überwiesen werden. Die Adressänderung können Sie uns schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

Kontoänderungen müssen uns schriftlich gemeldet werden.

Änderung Wohn- oder Zahladresse

Umzug ins Ausland

Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie uns Ihre neue Wohnsitzadresse mitteilen.

Je nach neuem Wohnsitzland muss die PK-EM allenfalls die Quellensteuer von Ihrer Rente (oder von der Kapitalauszahlung) abziehen, auch wenn die Überweisung auf ein Konto in der Schweiz erfolgt.

Änderung Wohn- oder Zahladresse

Heirat / Eingetragene Partnerschaft

Eine Heirat oder die Eintragung einer Partnerschaft sowie die Auflösung solcher Verbindungen haben einen Einfluss auf Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der PK-EM. Melden Sie uns deshalb solche Änderungen umgehend.

Scheidung

Eine Teilung der Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung) kann nicht mehr vorgenommen werden, wenn bereits der Leistungsfall Alter eingetreten ist.In diesem Fall legt das Gericht einen Anteil der Altersrente fest, die direkt von der PK-EM an den geschiedenen Ehepartner oder ex-eingetragenen Partner ausgerichtet werden muss. Die Umrechnung dieses Anteils der Altersrente in eine Scheidungsrente erfolgt mit vom BVS vorgeschriebenen Parametern. Dadurch verringert sich die monatliche Altersrente des zur Leistung verpflichteten geschiedenen Ehepartners, resp. ex-eingetragenen Partners um den Betrag, welcher dem geschiedenen oder ex-eingetragenen Partner vom Gericht zugesprochen wurde.

Nach Erhalt des rechtskräftigen Urteils überweist die PK-EM einen Teil der Rente zugunsten der vom Gericht benannten Person. Oder die PK-EM nimmt die entsprechenden Leistungen für ihre Rentenbezüger entgegen.

Rentenanpassungen

Der Stiftungsrat prüft jeweils Ende Jahr, ob für das nächste Jahr eine Rentenanpassung oder eine zusätzliche Einmalzahlung erfolgen kann.

Rentenausweis

Die PK-EM stellt Ihnen als Steuerbescheinigung jährlich einen Ausweis für die Steuererklärung aus, den Sie den Unterlagen für die Steuererklärung beilegen müssen.

Auszahlungsdaten

Die Renten erhalten Sie jeweils am Ende jeden Monats ausbezahlt, Kapitalleistungen innert 30 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Todesfall

Stirbt ein/e Alters- oder Invalidenrentner/in, so hat der/die Ehepartner/in unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ehegattenrente bzw. Konkubinatspartnerrente oder eine einmalige Abfindung.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit der PK-EM auf (telefonisch, via E-Mail, oder schriftlich) auf, damit sie Ihnen das entsprechende Formular zustellen kann.

Lebensnachweis

Rentenbezüger mit Wohnsitz im Ausland müssen der PK-EM jährlich eine Lebensbescheinigung zustellen.

Das Formular erhalten Sie jährlich (Ende Jahr) von der PK-EM zugestellt.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt und amtlich beglaubigt jeweils bis spätestens Ende Februar bei der PK-EM eintreffen. Trifft das Formular nicht ein, wird die Rentenzahlung automatisch gestoppt.

Gut zu wissen

Kontakt

Hier finden Sie alle Ansprechpersonen

Alle Nummern

Über uns

Erfahren Sie mehr über
unsere Pensionskasse.

Mehr erfahren

FAQs

Alle Antworten zu den meistgestellten Fragen.

Zu den FAQs